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Gesetzliche Bestimmungen zur Elefantenhaltung

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Im Jahr 1999 erließ die EU die "Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos", die festlegte, welche Aufgaben und Verpflichtungen ein Zoo zu erfüllen hat. Die einzelnen Mitgliedsländer hatten bis 2002 Zeit, die Vorgabe in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland regelt nunmehr seit März 2002 der $51 des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Lanschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften" kurz "BNatSchGNeuregG" bzw. die einzelnen Naturschutzgesetze der Bundesländer alle Angelegenheiten, die die Tierhaltung in zoologischen Gärten betreffen. Waren Zoos vorher praktisch Einrichtungen ohne spezifische Kontrollinstanz, können sie jetzt bei Verstössen sogar geschlossen werden, oder müssen einzelne Tierarten abgeben. Wesentliche Bestandteile der Forderung der EU-Richtlinie, ist die Gewährleistung der Fortpflanzungsmöglichkeit der Tiere im Zoo und damit der Beitrag zum Arterhalt, sowie eine Tierhaltung, die "stets hohen Anforderungen genügt".

Die aktuell geltenden Bundesgesetze können auf der Seite "Gesetze im Internet" des Budesjustizministeriums eingesehen werden, u.a. das Naturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Tierschutzgesetz (TierSchG). Über die einzelnen Naturschutzgesetze der Bundesländer kann man sich am besten über die Seite "Textsammlung Naturschutzrecht" des Bundesamtes für Naturschutz informieren.

Welche Anforderungen müssen nun aber konkret erfüllt werden? Im Einzelnen werden die Haltungsbedingungen für Elefanten im “Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren” ("Säugetiergutachten") des Landwirtschaftsministeriums von 1996 formuliert. Man mag fragen, wieso ausgerechnet das Landwirtschaftsministerium dieses Gutachten erstellt hat, tatsächlich werden aber die mit Abstand meisten Säugetiere in Deutschland in landwirtschaftlichen Betrieben gehalten! Im Säugetiergutachten wird u.a. festgestellt:

  • Raumbedarf Außenanlage für 3 Elefantenkühe 500 qm
    und für 1 Elefantenbullen 150 qm
    gesamt: 650 qm
  • Stallfläche mit Ankettung
    pro Tier (Elefantenkuh) 15 qm
  • Sicherheitskonzepte im Umgang mit Elefanten sind nicht erforderlich


Was bedeuten diese Größenangaben?: Quadratmeterangaben sind für viele Menschen oftmals nicht so transparent wie z.B. Längen. Nehmen wir als anschauliches Beispiel einen Fußballplatz (etwa 60x100 m). Ein solcher Platz hat etwa 6000 qm. Für eine Herde von 4 Elefanten wird nach dem Säugetiergutachten ein Achtel dieser Fläche für ausreichend erachtet. 650 qm , das entspricht etwa dem Strafraum eines Fußballfeldes! Für diejenigen, die mit Fußballplätzen nichts anfangen können: Der Plenarsaal des deutschen Bundestages hat eine Fläche von 1200 qm. Man könnte dort also sechs Elefanetnkühe und einen Bullen halten...  
Vom Säugetiergutachten als ausreichend eingeschätzt: Ein Strafraum für 4 Elefanten.
Grafik: Elefanten-Schutz-Europa e.V.

Glücklicherweise werden solche Vorgaben seit einigen Jahren als das angesehen was sie sind: Abolute Mindestbedingungen unter denen eine Elefantenhaltung gerade noch tragbar ist. Die EAZA (European Assoziation of Zoos and Aquariums) organisiert für mehrere Tierarten sogenannte EEPs (Europäische Erhaltungszuchtprogramme), so auch für Elefanten. In den Empfehlungen des EEP-Kommitees für afrikanische und asiatische Elefanten (Vorsitzender: Ton Dorresteyn, Zoo Rotterdam) wird immer wieder betont, dass das Ziel der Elefantenhaltung eine sich selbsterhaltende Zoopopulation sein muss. Diese soll in arttypischen matriarchalischen Gruppen gehalten werden.
Im Jahr 2001 wurde vom "Beirat Artenschutz beim Bundesamt für Naturschutz", neue Haltungsrichtlinien für Elefanten erarbeitet, die im Gegensatz zum "Säugetiergutachten" Vorgaben für eine Elefantenhaltung machen, die auch „hohen Anforderungen genügt“ (und nicht nur Mindeststandards festsetzt), wie es die EU-Richtlinie ja gefordert hat. Die Vorgaben dieser Haltungsrichtlinien enthalten u.a.:

  • Mindestgruppengröße 4 Elefantenkühe (Importgenehmigung neuer Elefanten nur bei vorhandener Bullenhaltung)
  • Raumbedarf Außenanlage für Elefantenkühe und Bullen
    mindestens 3000 qm
  • Innenfreilauf von mindestens 200 qm (Laufboxen dürfen eingerechnet werden)
    Einzelboxen
    pro Tier mindestens 33 qm
  • Ankettung pro Tag
    höchstens 3 Stunden
  • Sicherheitskonzepte (notfalls Haltung ohne direkten Kontakt)

Diese Haltungsrichtlinien wurden ausschließlich dafür entwickelt, dem Bundesamt für Naturschutz eine Grundlage dafür zu schaffen, Einfuhren von im Freiland gefangenener Elefanten nach Maßgabe des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu genehmigen oder auch abzulehnen - sie ersetzen aber nicht die bisherigen Mindestanforderungen nach dem Säugetiergutachten. Trotzdem kann man festhalten, dass erfreulicherweise viele Elefantenanlagen in deutschen Zoos auch diese eigentlich nur für Neuimporte verbindlichen Haltungsrichtlinien erfüllen.

Für Zirkuselefanten gelten allerdings die Mindestanforderungen des Säugetiergutachtens nicht (auch die EU-Richtlinie nimmt Zirkusse ausdrücklich aus!). Für Elefanten in Zirkussen gibt es die "Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen". Wer einen Blick in diese Leitlinien wirft, erkennt schnell, dass Zirkuselefanten leider "Tiere zweiter Klasse" sind...
 

Diese Seite wurde zuletzt geändert am: 19.10.2009 von Administrator